Nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Ausbildungsganges (Absolvierung alle vorgeschriebenen Bausteine bzw. Teillehrgänge) hat der Ausbildungsabsolvent Anspruch auf die der erreichten Ausbildungsstufe entsprechende DSV-Card.
Zudem stellt der DSV auch die der jeweiligen Ausbildungsstufe entsprechende DOSB-Lizenz für Trainer im Breiten- oder Leistungssport aus.
Ausweisvergabe
Die Vergabe der DSV-Card und der DOSB-Lizenzdokumente sowie die Pflege (z.B. Gültigkeitseintragungen) obliegt dem beim Deutschen Skiverband installierten
DSV-Card- und Lizenz-Service.
DSV-Card- und Lizenz-Service
Hubertusstraße 1, 82152 Planegg
Tel: 089-85790-450, Fax: 089-85790-451
E-Mail: card-lizenz(at)ski-online.de
Die genannten Dokumente müssen vom Ausbildungsabsolvent selbständig beim DSV-Card- und Lizenz-Service
schriftlich per Formblatt oder
online beantragt werden.
Im Einzelnen ist zur Erlangung der Ausweisdokumente folgendes Vorgehen festgelegt:
1. Der Ausbildungsabsolvent zeigt beim
Ausschuss Lehrwesen des SVS die vollständige Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung an. Dazu sind nach Absolvierung aller für die einzelnen DSV-Abschlüsse jeweils vorgeschriebenen Ausbildungsbausteine die von den Ausbildungsträgern ausgestellten
Teilnahmebestätigungen und sonstigen Nachweise einzureichen.
2. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird vom SVS beim DSV-Card- und Lizenz-Service die Freigabe für die Ausstellung der DSV-Card und des DOSB-Lizenzdokumentes veranlasst. Die relevanten Ausbildungsdaten werden vom jeweiligen Ausbildungsträger in die Datenbank des DSV-Card- und Lizenz-Service eingetragen.
3. Der Ausbildungsabsolvent erhält das offizielle
Antragsformular des DSV sowie die erforderlichen Informationen über das Procedere zur Erlangung der o.g. Ausweise und kann diese per
Formblatt oder
online beim DSV-Card- und Lizenz-Service abrufen.
Lizenzen der 1. Lizenzstufe können frühestens nach vollendetem 16. Lebensjahr erteilt werden - alle höheren Lizenzen nach vollendetem 18. Lebensjahr.
Der Erwerb der genannten Ausweise und Lizenz-Dokumente ist gebührenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Gebührenordnung des DSV.
Der Abruf der DSV-Card und/oder des DOSB-Lizenzdokumentes ohne vorherige Freigabe durch den Ausbildungsträger des SVS bzw. des DSV ist i.d.R. zwecklos.
Der SVS ist in diesem Zusammenhang nicht mehr Ansprechpartner und kann somit weder DSV-Cards noch neue DOSB-Lizenzen ausstellen (oder frühere DSB-Dokumente verlängern).
Der Nachweis erlangter bzw. gültiger DSV-Ausbildungsabschlüsse gegenüber Dritten ist nur über die jeweiligen offiziellen Dokumente
DSV-Card und/oder
DOSB-Lizenz möglich.
Die genannten Dokumente sind zeitlich begrenzt gültig. Der jeweilige Gültigkeitszeitraum wird durch den entsprechenden Aufdruck ausgewiesen.
Rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes sollten die Gültigkeitsaufdrucke aktualisiert werden. Die dazu erforderlichen
Verlängerungsansprüche können durch aktive
Übungsleitertätigkeit und
regelmäßigen Fortbildungsbesuch erworben werden.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer beträgt
einheitlich in allen
neu erworbenen DSV-Ausbildungsstufen mindestens
zwei Jahre, längstens jedoch 35 Monate.
Die tatsächliche Gültigkeitsfrist errechnet sich nach der Formel:
Monat des Aus- oder Fortbildungsabschluss
+ zwei Jahre
+ Zeitraum bis zum darauffolgenden 31.07.
Tätigkeitsnachweis
Der Nachweis aktiver Übungsleitertätigkeit erfolgt über regelmäßig vorzulegende
Tätigkeitsberichte. Es ist das dafür bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Fortbildungspflicht
Regelmäßige Fortbildungsteilnahme ist
eine der zu erbringenden Voraussetzungen für die Lizenzverlängerung. Daher besteht für alle lizenzierten Skilehrkräfte des Deutschen Skiverbandes
Fortbildungspflicht.
Inhaber aller DSV-Ausbildungsabschlüsse haben innerhalb von zwei Jahren sportfachliche Fortbildung(en) mit einem Gesamtumfang von mindestens 2 Tagen * nachzuweisen. Daraus ergibt sich ein Verlängerungsanspruch von mindestens zwei Jahren.
Nach mehr als zweitägiger Fortbildungen * kann sich die Gültigkeitsdauer um ein weiteres Jahr verlängern.
* Fortbildungstage können gesammelt werden
Voraussetzung ist immer der Besuch einer oder mehrerer vom jeweiligen Bildungsträger des SVS bzw. des DSV autorisierten/anerkannten Fortbildungsmaßnahmen.
Fortbildungen sollen vorrangig in der Spezial- oder einer anderen Skidisziplin und beim lizenzerteilenden Bildungsträger erfolgen. Sie können (im Ausnahmefall) jedoch auch zu weiteren sportrelevanten Themen bei anerkannten externen Anbietern aus dem Bereich des Sports absolviert werden.
Auskünfte und Beratung erteilen die Lehrreferenten des Landesskiverbandes bzw. die jeweilig zuständigen Bildungsträger des DSV.
Lizenzverlängerung
Die Verlängerung der betreffenden Dokumente (Eintrag neuer Gültigkeitszeitraum) muss durch den Lizenzinhaber veranlasst werden.
Dazu sollte er sich
rechtzeitig vor Ablauf der Ausweisgültigkeit beim DSV-Card- und Lizenz-Service per
Formblatt oder
online um den Eintrag der Lizenzverlängerung bzw. um Aktualisierung der Ausweisdokumente bemühen.
Beim DSV-Card- und Lizenz-Service werden die Verlängerungsansprüche auf der Grundlage der vorliegenden Aus-/Fortbildungsinformationen geprüft und bei Vorliegen aller Voraussetzungen werden die genannten Dokumente entsprechend geändert bzw. neu ausgestellt.
Grundsätzlich gilt, dass die Freigabe zur
Lizenzverlängerung nur durch den jeweiligen Ausbildungsträger vorgenommen werden kann:
| DSV-Ausbildungsabschluss |
entspricht DOSB-Lizenz |
Ausbildungsträger |
| DSV-ÜL/GS, DSV-Instructor |
(DOSB-Trainer C/B Breitensport) |
Skiverband Sachsen |
| DSV-Skilehrer |
(DOSB-Trainer A Breitensport) |
DSV-Ski- und Snowboardlehrerschule |
| DSV-Trainer C/B/A |
(DOSB-Trainer C/B/A Leistungssport) |
DSV-Trainerschule |
Daher müssen extern absolvierte Fortbildungen gegenüber dem jeweiligen Bildungsträger (SVS oder DSV) nachgewiesen und durch diesen bestätigt werden (Fortbildungs-Nachweise vorlegen).
Die Verlängerung/Umschreibung der genannten Dokumente ist gebührenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Gebührenordnung des DSV.
Ausbildungswiederholung
Wird innerhalb des genannten Zeitraumes kein Anspruch auf Lizenzverlängerung erworben, muss eine erneute Prüfung absolviert bzw. ggf. die jeweilige Ausbildung wiederholt werden.
Für Inhaber von älteren DSV-Ausbildungsabschlüssen (Ausbildungsgänge vor dem 01.01.2007) gelten gesonderte Regelungen zum Erwerb der DOSB-Lizenzen, die beim Vorsitzenden des Ausschuss Lehrwesen zu erfragen sind.