Ausbildungsträger
Als Serviceeinrichtung vereint die
DSV-Ausbildungsakademie alle skisportbezogenen Bildungsträger des Deutschen Skiverbandes unter einem Dach:
- die DSV-Ski- und Snowboardlehrerschule (mit den disziplinspezifischen Bundeslehrteams)
- die DSV-Trainerschule
- die Landesskiverbände (mit den Landeslehrteams)
- das Referat DSV-Skischule sowie die Leistungen der DSV-Geschäftsstelle.
Die DSV-Ausbildungsakademie konzipiert und projektiert alle fachwissenschaftlichen skisportbezogenen Bildungsmaßnahmen des DSV. Sie übernimmt im engen Zusammenwirken mit den Landesskiverbänden die Hauptverantwortung für eine reibungslose Organisation der Qualifizierungsprogramme für das Trainer- und Lehrpersonal des Ski- und Snowboard-Sports in Deutschland.
Zuständigkeiten
für die verschiedenen Ausbildungsabschlüsse und –stufen sind wie folgt geregelt.
Landesskiverbände:
Die Landesskiverbände realisieren die disziplinspezifischen Ausbildungsgänge zum Erwerb der breitensportorientierten Abschlüsse DSV-Übungsleiter/Grundstufe und DSV-Instructor.
Beim SVS ist dafür der Ausschuss Lehrwesen mit den Landeslehrteams Nordic, bzw. Alpin (Skitour) zuständig.
Deutscher Skiverband:
Die Ausbildungsgänge zum Erwerb der DSV-Abschlüsse für
Skilehrer (Breitensport) bzw.
Trainer (Leistungssport, alle Stufen) werden ausschließlich von den Bildungsträgern des
DSV durchgeführt.
Zuständig sind die
DSV-Ski- und Snowboardlehrerschule (Bundeslehrteams) bzw. die
DSV-Trainerschule (Planungsstab).
externe Ausbildungen:
Ausbildungen bei externen Bildungsträgern, die zu vergleichbaren schneesportspezifischen Qualifikationen führen (z.B. sportpädagogische Hochschulausbildung, Skilehrerausbildung beim Deutschen Skilehrerverband, vertiefte sportliche Ausbildung/Profilsport an den sportbetonten Schulen im Freistaat Sachsen), können auf Antrag des Absolventen zum Erwerb von DSV-Ausbildungsabschlüssen bzw. DOSB-Lizenzen anerkannt werden, wenn die absolvierten Ausbildungen nach Umfang und Inhalt den Vorgaben der Ausbildungsrichtlinien des DSV entsprechen.
Der gelten die an den Bestimmungen des DSV angelehnten
Anerkennungsregelungen des SVS.