Ausbildungsablauf

  • Ziel
  • Ablauf
  • Prüfung
  • Zulassung
  • Anmeldung

Ziel der Ausbildung

ist die Erlangung der fachlichen Qualifikation für Übungsleitertätigkeiten im Rahmen breitensportlicher Aktivitäten der Vereine. Die Absolventen sind zur Organisation und Gestaltung eines ganzjährigen skisportlichen und skisportorientierten Übungsbetriebes in den Vereinen und DSV-Skischulen befähigt und berechtigt. Die Absolventen erwerben die Abschlüsse DSV Übungsleiter/Grundstufe und DSV-Instructor.
Die Lehrteams des SVS bieten (ausschließlich) Ausbildungen in den Zweigen nordic und alpin an. Eine Übungsleiter-Ausbildung in anderen Schneesportdisziplinen ist z.Zt. nicht möglich.




 

Ablauf

Die die vom SVS angebotenen Ausbildungsverläufe in den Zweigen nordic und alpin sind in jeweils vier inhaltlich voneinander abgegrenzte Bausteine gegliedert.
Alle Bausteine und die für die jeweilige Disziplinen vorgeschriebenen Module (6 bzw. 7 Teillehrgänge) sind nach Möglichkeit in der nachfolgend empfohlenen Reihenfolge zu absolvieren:
Ausbildungsbausteine SVS

1. sportartübergreifende Ausbildung

Der sportartübergreifende Anteil der Ausbildung (Baustein 1) wird vorrangig durch den Landessportbund bzw. die Kreis- oder Stadtsportbünde als allgemein-sportwissenschaftlicher Grundlehrgang oder ggf. als Ausbildung zum Sportassistent angeboten. Die Kandidaten haben sich selbständig um den Besuch eines solchen Lehrganges zu bemühen. Vor Antritt zu den skispezifischen Lehrgängen ist ein entsprechender Teilnahmebeleg vorzuweisen.

2. skispezifische Ausbildung

Der skispezifische Anteil der Ausbildung (alle Teillehrgänge in den Bausteinen 2, 3 und 4) wird von den Landeslehrteams des SVS unter Berücksichtigung der disziplinspezifischen Erfordernisse realisiert. Verbindliche Ausbildungsgrundlage sind die entsprechenden disziplinspezifischen Curricula des DSV in den aktuellen Fassungen für die Zweige nordic und alpin.

3. zwischen den Ausbildungslehrgängen

In den zwischen den Ausbildungslehrgängen liegenden Zeiträumen ergänzen und erweitern die Bewerber eigenverantwortlich in Form des Heimstudiums sowie im Rahmen von Praktika ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in folgenden Ausbildungszweigen:
  • Vervollkommnung der skiläuferischen Fertigkeiten in der Spezialdisziplin (Demonstrationsfähigkeit der wesentlichen Skitechniken sowie der lehrunterstützenden Hilfsübungen)
  • Erweiterung der sportpraktischen Kompetenz durch einführende Ausbildungen in anderen Schneesportdisziplinen oder im skisportnahen Trendsport - z.B. Nordic Walking, Inline Skating (anerkannter Teilnahmebeleg)
  • Vervollkommnung der allgemeinen und speziellen lehrmethodischen Fähigkeiten (bestätigter Nachweis von mindestens 20 Std. praktizierter Übungsleitertätigkeit im Verein)
  • Vervollkommnung des theoretischen und methodischen Wissens (Selbststudium)
Nach erfolgreicher Absolvierung der Bausteine 1 und 2 hat der Absolvent Anspruch auf den Abschluss DSV-ÜL/Grundstufe - nach Absolvierung aller vier Bausteine wird der Abschluss DSV-Instructor erworben. Es wird angestrebt, alle ÜL-Kandidaten zum Abschluss DSV-Instructor zu führen.

Zulassung zur Teilnahme an der Ausbildung

An den Ausbildungsmaßnahmen des SVS können grundsätzlich alle Mitglieder der Vereine des SVS teilnehmen, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen nach Maßgabe der jeweiligen Ausbildungsträger erfüllen und bestimmte fachspezifische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse nachweisen:
allgemeine Zugangsvoraussetzungen:
  • vollendetes 16. Lebensjahr
  • Mitgliedschaft in einem dem SVS angeschlossenen Skiverein bzw. in einer Skisport betreibenden Abteilung
  • Befürwortung der Ausbildungsteilnahme durch den Heimatverein
  • Nachweis einer „Erste Hilfe“-Ausbildung (Beleg nicht älter als 3 Jahre - Ausbildungsumfang mindestens acht Doppelstunden)
spezielle Anforderungen:
  • Interesse und Bereitschaft für eine Tätigkeit als Übungsleiter/Trainer/Ausbilder im Verein oder beim Landesskiverband
  • Kenntnis der Konzeptionen und Richtlinien für das Lehrwesen im DSV bzw. SVS sowie der inhaltlichen Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsganges
  • Nachweis ausgeprägter skiläuferischer Fertigkeiten in den Disziplinen nordic/Skilanglauf und/oder alpiner Skilauf
  • Verfügen über erste lehrpraktische Fertigkeiten und Erfahrungen in der Führung, Anleitung und Betreuung von Sportgruppen/Skigruppen
  • fachgerechte Ausrüstung (Ski, Bindung, Schuhe, Bekleidung)
Die Auswahl (Sichtung, Gewinnung) der an einer Ausbildung im Bereich Lehrwesen des SVS interessierten Personen obliegt den Vereinen bzw. den Regionalausschüssen. Grundsätzlich ist der fachlich zuständige Funktionär des jeweils entsendenden Vereins bzw. des Regionalausschusses verantwortlich, dass der Teilnehmer den genannten Anforderungen genügt.
Der Ausschuss Lehrwesen des SVS behält sich vor, die spezifische Eignung der Kandidaten für ausgewählte Ausbildungsgänge gesondert zu überprüfen.

Prüfungen

Jeder Ausbildungsgang schließt grundsätzlich mit Prüfungen ab. Prüfungsteile können den jeweiligen Ausbildungsbausteinen bzw. –lehrgängen zugeordnet werden.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die bis dahin verbindlich vorgeschriebene Ausbildung mit allen Ausbildungsinhalten absolviert hat. Die Prüfung jedes Ausbildungsganges umfasst drei Teilprüfungen:
  • skisportliche Eignung
    Demonstrationsfähigkeit der wesentlichsten Skitechniken und Anwendung der Techniken im spezifischen Gelände (persönliches Können)
  • fachspezifische Kenntnisse
    Klausur und/oder Prüfungsgespräch (Fachwissen)
  • Lehreignung
    Lehrprobe(n) mit schriftlicher Vor- und Nachbereitung (methodische Befähigung)
Die Prüfungsleistungen werden auf der Grundlage der sechsstufigen Notenskala bewertet. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle drei Teilleistungen nicht schlechter als ausreichend (Note 4,5) absolviert wurden.

Anmeldung

Anmeldung zu Lehrgängen des SVS
Anmeldungen zu Maßnahmen der Aus- und Fortbildung des SVS sind möglich nach der Bekanntgabe der SVS-Lehrgangsplanung. Die konkreten Lehrgangsausschreibungen werden i.d.R. bis spätestens vier Wochen vor LG-Termin über die Homepage des Verbandes www.skiverbandsachsen.de veröffentlicht.
Die Anmeldung zu Maßnahmen der Aus- und Fortbildung des SVS muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Es ist ausschließlich das SVS-Anmeldeformular zu nutzen - ein online-Anmeldeverfahren ist (noch) nicht möglich.
Dieses Anmeldeformular ist den jeweiligen Lehrgangsausschreibungen beigefügt und steht zudem zum Download auf der Homepage des SVS zur Verfügung.

Das Anmeldeformular ist vollständig und leserlich auszufüllen und sowohl vom Teilnehmer als auch vom Vereins- bzw. Abteilungsvorstand (zum Zwecke des Nachweises der aktuellen Vereinsmitgliedschaft) zu unterzeichnen. Das Formular ist termingerecht (Meldetermin lt. Ausschreibung) an die bezeichnete Stelle zu übersenden.

Anmeldungen, die nicht schriftlich, unvollständig ausgefüllt und/oder nicht termingerecht vorliegen, sind ungültig. In diesen Fällen kann keine Gewähr für die Lehrgangsteilnahme übernommen werden. Es empfiehlt sich eine Rücksprache beim jeweiligen Lehrgangsleiter.

Teilnehmerkosten
Der pro Lehrgang anfallende Teilnehmerbeitrag (tagesbezogene Lehrgangsgebühr, ggf. Kostenanteil für Übernachtung und Verpflegung) wird - wenn nicht anders ausgewiesen- bei Fälligkeit (sieben Tage vor LG-Beginn) per Lastschrift von dem auf der Anmeldung angegebenen Konto des Teilnehmers abgebucht. Die Einwilligung zum Lastschriftverfahren ist auf dem Anmeldeformular zu erklären.

Die Teilnahme gilt als bestätigt, wenn die Abbuchung vom angegebenen Konto des Teilnehmers vollzogen ist bzw. der jeweilige Eigenbeteiligungsbeitrag fristgemäß auf dem Konto des SVS eingegangen ist (bei Einzug/Lastschrift – 5 Tage vor LG-Beginn, bei Überweisung – 10 Tage vor LG-Beginn).
Eine gesonderte Bestätigung der eingereichten Anmeldung erfolgt nicht. Ggf. ist eine ausdrückliche Bestätigung beim jeweiligen Lehrgangsleiter einzuholen.

Durchführungsvorbehalt/Rücktritt vom Lehrgang
Der SVS behält sich vor, angekündigte Maßnahmen der Aus- und Fortbildung (auch Teile davon) aus wichtigen Gründen (z.B. unzureichende Teilnehmerzahl, Schneemangel, etc.) ggf. auch kurzfristig abzusagen. Die angemeldeten Interessenten werden informiert.
Ebenso kann der Teilnehmer aus wichtigem Grund bis zum 8. Tag vor Lehrgangsbeginn vom LG zurück treten. Der Verzicht ist schriftlich/per E-Mail beim SVS/Geschäftsstelle anzuzeigen.
Sofern eine LG-Teilnahme aus den o.g. Gründen nicht zustande kommt, wird der ggf. eingezahlte Eigenbeteiligungsbeitrag vollständig rückerstattet.
Bei verspätet eingegangenen Rücktrittserklärungen werden Stornogebühren in Höhe des Satzes der tagesbezogenen Lehrgangsgebühr (z.Zt. 15,- €) einbehalten.